Übrigens falsch. Das BVG hat darüber schon einmal geurteilt und ist zum Schluss gekommen, da man dadurch ja den missmut gegenüber benannter Organisation ausdrückt, es den Tatbestand des 84a nicht erfüllen kann
nur wenn es eindeutig erkennbar ist und wenn es das nicht ist (eindeutig erkennbar ist nirgends definiert) dann immernoch strafbar
Eine Beleidigung ist lange nicht so schlimm wie das, außerdem hat man dich gebeten das Emblem zu entfernen. Wenn du dies nicht tust und zwar auf der Stelle, ist das nicht unser Proplem.
hab ich, das mit dem emblem neben dem namen wollte ich nach der runde machen weil ich wenn ich mitten auf der map afk rumstehe wahrscheinlich gekillt werde. und die beleidigung ist schlimmer weil sie aktiv gegen eine person gerichtet ist und einen (und alle anderen die sich dass anhören müssen) viel mehr beeinflusst