Gerne. Heute gegen 13 Uhr könnte ich anbieten.
Beiträge von Luvbread
-
-
Tut mir leid, wie aber schon beim Gespräch mitgeteilt muss ich dich leider ablehnen.
Du kannst dich jedoch wieder in 4 Wochen bewerben, wenn du dann noch ein Interesse hast. -
Ist deine Bewerbung noch aktuell? Du bist nicht zum Gespräch erschienen
-
Das leuchtet ein. Nadann.
Da du trotzdem etwas regelwidriges gemacht hast, senke ich deinen Bann auf 5 Tage. Solltest du sowas wieder abziehen, gibt es keine Möglichkeit mehr, einen Bann aufzugeheben.
Ich wünsche dir noch ne schöne nacht.
//Closed//Nachtrag: Entscheidung wurde gefällt da keine vorherigen Banns gefunden werden konnten, und ich zum Entschluss kam, das er kein rechtsradikaler ist.
-
nimm bitte zu meiner letzten nachricht noch eben Stellung bitte, dannach kann ich dir glaube ich sagen was wir machen könnten
-
Ich hab nur die Befürchtung, dass du jemand sein könntest, der nur zum Trollen auf die Server geht, den Bann abwartet und wiederholt. Die Spielzeit spricht dafür. Wir sind ja ein ttt Server und wir wollen ja alle spaß am spiel haben, und uns nicht mit sowas rumschlagen müssen.
-
Hm, nach altem bestand hast du 60 Stunden gehabt. Ist aber auch schon länger her
-
Du hast seit der Einführung des Ucps null Spielstunden
-
Also ja. Du bist also nur auf die Server zum Trollen gekommen, und du hast gewusst, dass du dafür gebannt wirst
-
Du wolltest dich also bannen lassen, seh ich das so richtig.
-
Vorhin hab ich mich auch gefragt, warum du zuerst mit dem sichel und sparten ablenken wolltest, später Moral, und dann über Gesetze.
Wieso hast dus getan. Kurz gefasst
-
Na dann, wenn du ja schon juristisch gebildet bist, erläutere mir den subjektiven Tatbestand deiner Handlung und ggf Recht bzw Schuldausschließungsgründe
-
Ein durchgestrichenes Kreuz ist definitiv als solches zu betrachten.
Verstehe ich das so richtig, du distanzierst dich nicht von dem, das du getan hast?
-
Du machst dir deine Gesetze wohl selber.
https://www.google.de/amp/www.…trafbar-a-471880-amp.html -
durchgestrichene hakenkreuze gelten auch theorethisch als verbotenes symbol und sind damit strafbar.
Übrigens falsch. Der BGH hat darüber schon einmal geurteilt und ist zum Schluss gekommen, da man dadurch ja den missmut gegenüber benannter Organisation ausdrückt, es den Tatbestand des 84a nicht erfüllen kann
-
Zitat von Strafgesetzbuch
§ 194
Strafantrag(1) 1Die Beleidigung wird nur auf Antrag verfolgt.
Da ist der Unterschied, Kollege. 84a hingegen ist ein offiziellsdelikt. Würden wir das zulassen, würden wir uns selber strafbar machen.
-
Zitat von Strafgesetzbuch
§ 86a
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
Darum geht's hier. Straftaten dürfen nicht toleriert werden, wir handeln hier grundsätzlich sofort.
-
Ich werd nur nicht so recht schlau aus der Sache, da du gerade eine Straftat mit einer anderen Sache verwaschen willst
-
Du siehst es also nicht ein, ist das so korrekt?
-
Hey, ich würde dich gerne morgen gegen 20 Uhr zu einem Gespräch einladen. Teile mir mit ob du teilnehmen kannst.
(//Ich bin übrigens immer noch flauschiger)